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Thema: Reglement 2013?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rene,
    über sittlichen Nährwert kann und will ich nicht diskutieren, aber Du solltest mal bei SFi bzw. den Hersteller nachfragen warum Gurte nach SFI 16.1 auf 2 Jahre Überprüfungszeitraum gesetzt sind und FIA genehmigte Gurte ein fünfjährigen Überprüfungsintervall haben. (siehe genreg. 10.5). Forderung kam auch von den TK´s.
    Auch in England ist das original SFI expiring festgelegt.
    Gruß Manfred

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Das komplette Reglement ist nun hier ==> Regeln zu finden.
    Gruß Manfred

  3. #3
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    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Franky,
    schaue mir die Passagen mal genau an und werde mich dann bei Dir melden. Wenn Du nach Bad Hersfeld kommst, können wir dann noch mal darüber diskutieren.
    Gruß Manfred

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fränky Beitrag anzeigen
    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!
    Würde diese Anlage den Regeln entsprechen? http://www.summitracing.com/parts/saf-lt5aab/overview/

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rauch,
    Halon ist in Europa nicht mehr zugelassen. Du findest die zugelassenen Löschmittel im Teil4 Seite 4-22 (Feuerlöschsysteme). Erlaubt sind alle von der FIA genehmigten AFFF Löschmittel.
    Gruß Manfred

  7. #7
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    http://www.jegs.com/i/Deist-Safety/3...ductId=1841274
    Dann bin ich warscheinlich da richtig.

    Bei den Gurten versteh ich nicht ganz wie das mit den Feuerfesten überzügen gemeint ist, gibts da etwas? Hab nichts gefunden, danke.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rauch,
    die von Dir gelinkte Feurelöschanlage ist wohl zulässig, da mit Cold-Fire 302 gefüllt. Ich würde aber auch mal hier in Europa oder auch Deutschland nach Feurlöschanlagen für Rennsportfahrzeuge (Rennsportzubehör) suchen. Da gibt es auch einige.

    Die feuerfesten Überzuge für Sicherheitsgurte müssen nur bei Fahrzeugen verwendet werden, die einen Kompressoraufgeladenen Frontmotorhaben und mit Methanol betrieben werden. Versuche es auch hier mal bei deutschen oder europäischen Lieferanten (z.B. Schroth) bzw. mal bei denen anchfragen wegen Feuerfestigkeit der Gurte. Ich denke Du kannst auch bei Jegs direkt wegen "fire resistance" nachfragen.
    Jegs vertreibt ebenfalls die Schroth-Gurte.

    Gruß Manfred

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Alex,
    der Schutz für Automatikgetriebe nach SFi 4.1 ist kein Schwungradschutz für Kupplungsglocken von Schaltgetrieben, sonder nur ein Schutz vor ev. Explosin des Automatikgetriebes. Es gibt ihn als festen Schutz ("rigid") oder auch als "Blanket" also flexibler Decke, die um das A-Getriebe gelegt wird. Für die Mitnehmerscheibe (Flexplate) muß in bestimmten Klassen ein Schutz nach SFI 30.1 verwendet werden.

    Bei Schaltgetrieben muss eine SFI certifizerte Kupplungsglocke verwendet werden. Wenn es diese für den Motortyp/ Fahrzeug nicht gibt, kann eine SFI certifizierte Kupplungsglocke von einem anderen Motortyp eingesetzt werden, wenn alle vorhandenen Schraubbefestigungen am Motorblock verwendet werden.

    Es ist auch zulässig, einen Schwungradschutz aus mindesten 6,35 mm (1/4 inch) dickem Stahlblech, das die Kupplungsglocke 360° umschließt, zu verwenden. Dieser Schutz muss mechanisch sicher am Rahmen oder Rahmenträger befestigt sein und weder mit der Kupplungsglocke noch mit dem Motorblock verschraubt sein. Weiterhin muss er so breit ausgelegt werden, dass er mindesten 25,4mm (1Zoll) vor dem kompletten Kupplungssystem (K-Scheibe/n und Druckplatte) beginnt und mindesten 25,4mm (1zoll) danach reicht.
    Du kannst es nachlesen im Teil4 der Drag Racing Reglement. Es sind die Artikel 2.6 bis 2.14.1, auf den Seiten 4-7 bis 4-9.

    Hoffe Dir aussreichen geantwortet zu haben. Falls noch Fragen, dann bitte weiterfragen.
    Gruß Manfred

  10. #10
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    Ach so, dann hab ich das falsch verstanden, dachte an alle die Methanol fahren, sorry und danke!

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