Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Hallo Alex,
da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
Gruß Manfred
Hallo Manfred,
also ist der Schwundradschutz nach SFI 4.1 für ein Serien-Schaltgetriebe mit Alugußgehäuse sowie einer Stahlschwungscheibe ungeeignet?!
Gruß Alex