Zitat Zitat von ukw-kfz Beitrag anzeigen
Ok, dann bin ich beruhigt.
Punkt 1 gemeistert!
Dann gleich die nächste Frage:
Ich hab ja einen Wasserbehälter vom VW drin.
Muss ich jetzt zusätzlich noch einen zweiten Überlaufbehälter dazu bauen,
oder ist dieser Punkt im Reglement für Ami&Co. die nur den Kühler mit Überlaufschlauch haben?
Also du musst generell einen Überlaufbehälter mit einem Fassungsvermögen von gut 1l haben, wenn ich mich recht erinnere. Da ich auch nur den Serienbehälter von VW verbaut habe und dieser die bisher nicht beanstandet wurde, gehe ich davon aus, dass er Regelkonform ist. Würde mich aber auch mal interessieren ob er wirklich einen Liter fässt...