Nationale Lizenz Stufe B
(1) Die Nationale Lizenz Stufe B kann ab Jahrgang 2001 und älter beantragt werden.
Die Nationale Lizenz Stufe B berechtigt zur Teilnahme als Fahrer an nationalen Drag Racing Wettbewerben mit Fahrzeugen,
die langsamer als 9,00Sek. (1/4 Meile) bzw. 5,80 Sek. (1/8 Meile) fahren.
(2) Die Erteilung der Nationalen Lizenz Stufe B setzt voraus,dass der Antragsteller als Inhaber einer Nationalen Lizenz Stufe C bzw.
CPlus innerhalb von zwölf Monaten vor Antragstellung an mindestens 3 nationalen bzw. Clubsport- Wettbewerben in Wertung
teilgenommen hat.
(3)
Dragster (inkl. DMSB Drag Racing Pokal)
(Einschränkung für Junior-Dragster: Jahrgang 2002-2010)
(4) Für minderjährige Antragsteller gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Art. 10 DMSB Lizenzbestimmungen.
Nationale Lizenz Stufe A
Die Nationale Lizenz Stufe A kann ab Jahrgang 2000 und älter beantragt werden.
Die Nationale Lizenz Stufe A berechtigt zur Teilnahme als Fahrer an NEAFP Drag Racing Wettbewerben und nationalen Drag Racing
Wettbewerben mit Fahrzeugen, die langsamer als 9,00Sek. (1/4 Meile) bzw. 5,80 Sek. (1/8 Meile) fahren.
Nachfolgende Erteilungsvoraussetzungen für Drag Racing müssen erfüllt sein:
a. Inhaber einer Nationalen Lizenz Stufe B, oder
b. 3 Qualifikations- oder Rennläufe mit Nationalen Lizenz Stufe C
bzw. C Plus
und Cockpit-Orientierungs-Test (COT).
COT und Testläufe werden bei einer Veranstaltung vom Rennleiter und dem technischen Kommissar überwacht und dem Teilnehmer bestätigt.
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