Ergebnis 1 bis 10 von 25

Thema: Verträgt der Motor Lachgas?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von AMC Gremlin
    Registriert seit
    25.05.2010
    Ort
    Österreich / Vorarlberg
    Beiträge
    597
    Downloads
    2
    Uploads
    0
    Beim transport auf der Strasse in nem Strassenzugelassenen Fahrzeug,egal ob angeschlossen oder nicht (einbauten im Motorraum sind ja da) wird von den Herrschaften in grün/blau,folgendes bemängelt.
    Gefahrengut transport,transport von Betäubungsmitteln,und somit erlischung der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug.............
    Geändert von AMC Gremlin (24.06.2014 um 09:11 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hustler
    Registriert seit
    22.05.2011
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    160
    Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von AMC Gremlin Beitrag anzeigen
    Beim transport auf der Strasse in nem Strassenzugelassenen Fahrzeug,egal ob angeschlossen oder nicht (einbauten im Motorraum sind ja da) wird von den Herrschaften in grün/blau,folgendes bemängelt.
    Gefahrengut transport,transport von Betäubungsmitteln,und somit erlischung der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug.............
    Wenn ich das richtig interpretiere dürfte man Lachgas ohne Gehnehmigung in keinster Weise transportieren; weder im Farzeug auf Trailer,
    Servicefahrzeug noch sonstwie?

    Hustler
    OT:
    https://www.youtube.com/watch?v=3rAm38Rl0mw

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.12.2009
    Beiträge
    25
    Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von AMC Gremlin Beitrag anzeigen
    Beim transport auf der Strasse in nem Strassenzugelassenen Fahrzeug,egal ob angeschlossen oder nicht (einbauten im Motorraum sind ja da) wird von den Herrschaften in grün/blau,folgendes bemängelt.
    Gefahrengut transport,transport von Betäubungsmitteln,und somit erlischung der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug.............
    in deutschland fällt lachgas nicht unter das BtMG, nur unters Arzneimittelgesetz sofern die verwendung an mensch oder tier vorgesehen ist. hier eher unwarscheinlich, denke ich.
    bezüglich gefahrguttransport, laut GGVSEB/ADR gibt es freimengen unterhalb derer einige regeln nicht anzuwenden sind, zb kein ADR schein nötig, keine zusätzlichen feuerlöscher, kein unfallmerkblatt. das sind bei lachgas 1000kg netto.
    ggf lässt sich das nicht 1:1 auf jeden fall übertragen, aber gäbe es keine ausnahmen für kleinmengen, wie zb propan (freimenge 333kg nach obirger regel), weil sonst kein camper selber ne flasche transportieren dürfte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •