@ukw-kfz
hat etwas gedauert mit der Antwort, aber ich war im Urlaub. Hier nun meine Antworten.

In den generellen Technischen Bestimmungen (Teil 4) ist der Untere Motorschutz generell beschrieben.
Der von Dir zitierte Satz
Der obere Rand des Schutzes muss mit einer festen Verbindung ausge-
stattet sein, die es verhindert, dass zwischen Motorblock und Schutz kein Zwischenraum vorhanden ist.
betrifft nur die nach SFI 7.1 und 7.2 zertifitizerten Schutze.
Nur wenn es für den Motor keinen SFI-zertifizierten Schutz gibt, kann eine andere Schutzeinrichtunge verwendet werden.

Auszug Reglement:
An Stelle einer unteren Motorschutzvorrichtung nach SFI, kann, wenn es in den Klassenvorschriften nicht anders bestimmt ist,
eine Bodenwanne verwendet werden. Diese muss in der Breite von Rahmenträger zu Rahmenträger, sowie in der Länge vom Schwingungsdämpfer
bis hinter dem Schwungrad reichen. Alle Seiten dieser Wanne müssen mindesten 5cm (2inch) hochgezogen sein und mit einem Öl absorbierenden,
nicht brennbaren Material ausgelegt sein, welches die Gesamtmenge des Motoröls und bei quer eingebautem Motor auch die des Getriebeöls,
aufnehmen kann. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein.
Bezüglich der Serienmäßigkeit für Fahrzeuge ist international eine Stückzahl von 5000 festgelegt.

Im Fall der Serienmäßigkeit, beziehst Du Dich wohl auf Sport Compact Cars. Dort geht es darum, dass das Getriebe nicht durch eine zu hohe Motorleistung, für welche es nicht ausgelegt wurde, so überansprucht wird, dass auch das Gehäuse zerstört und Öl auf die Strecke verliert.

Gruß Manfred